http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/53072/Bundestag-billigt-Gesetz-zu-aerztlichen-Zwangsmassnahmen-in-der-Psychiatrie
Bundestag billigt Gesetz zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie Donnerstag, 17. Januar 2013 Berlin – Psychisch kranke Menschen dürfen in geschlossenen Einrichtungen wieder gegen ihren Willen behandelt werden. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend gegen die Stimmen der Linksfraktion und bei Enthaltung der Grünen eine Regelung, mit der solche Zwangsmaßnahmen für psychisch Kranke auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Dies soll für jene Fälle gelten, in denen Patienten eine Behandlung ablehnen und ihnen ein erheblicher gesundheitlicher Schaden droht.
Weit sind wir also nicht mehr vom Schweizer Modell
Fürsorglicher Freiheitsentzug entfernt
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrsorgerische_Freiheitsentziehung
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