Der dem Fall damals vorsitzende Richter Otto Brixner habe zwei Jahre vor der Hauptverhandlung und vor dem Vorliegen irgendeines psychiatrischen Gutachtens Kontakt mit der Staatsanwaltschaft gesucht. Damals schon lagen der Staatsanwaltschaft Informationen über die von Mollath beobachteten Unregelmäßigkeiten und Verwicklungen (gemeint waren Schwarzgeldtransfers in die Schweiz) seiner damaligen Ehefrau als Mitarbeiterin bei der HVB (Hypovereinsbank) vor.
Die Herkunft eines ärztlichen “Attests” über die Verletzungen der ehemaligen Frau des Gustl Mollath, wegen der er von ihr erst nach einem Jahr nach der Tat angezeigt wurde, ist nach Medienberichten fragwürdig. Der Jurist Henning Ernst Müller (Porfessor für Strafrecht an der Universität in Regensburg) fragt, ob es sich aus diesem Grunde nicht um eine Falschbeschuldigung gegen Mollath handeln konnte:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen